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I  Allgemeine Geschäftsbedingungen
     I  AKE Knebel GmbH & Co. KG





     § 1 Geltungsbereich                                      (2) Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden noch
     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht   zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat
     darauf  Bezug  genommen  wird  -  für  alle  unsere Angebote,  Lieferungen  und  Dienstleistungen,  und  insbe-  er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftragsgegenstände
     sondere  auch  für  zukünftige  Geschäfte. Abweichende  Vereinbarungen  bedürfen  zur  Wirksamkeit  unserer   nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der Weiterveräuße-
     schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen   rung auf uns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen
     im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.          aus der Weiterveräußerung von Auftragsgegenständen einschließlich der entsprechenden Forderungen aus
                                                              Wechsel oder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass ein Auftragsgegenstand zusam-
     § 2 Angebote und Vertragsabschluss                       men mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung
     (1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich für   nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mitveräußerten Auftragsgegenstand einschließlich
     den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeich-  Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungserklärung für den
     nungen oder sonstige Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich   einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.
     bestätigt wird. Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogramm befindlichen   (3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir hiermit
     Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung.        einverstanden sind. Auf unser Verlangen teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger Anzeige
     (2) Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen,   an uns mit.
     Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.  (4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nicht ge-
     (3) Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, in Millimeter angegeben. Toleranzen nach DIN   hörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe
     bzw. nach AKE-Werknormen                                 des dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sache verwahrt der
                                                              Besteller unentgeltlich für uns.
     § 3 Preise                                               (5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als
     (1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Zu den   20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
     Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.  verpflichtet.
     (2) Für die Berechnung der Nettopreise sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichte   (6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom
     maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Die Stückpreise gelten für angegebene   Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
     Normalausführungen. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen behalten wir uns jeweils eine Neu-  Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benutzung gelieferter und
     berechnung der Preise vor.                               wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgeltung einer eingetre-
     (3) Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner   tenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die Nutzungsdauer entspricht. Dem
     verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn   Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden ist oder unser Schaden
     sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen zwei Wochen nach   wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
     Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.
     (4) Werkzeugsätze aus Kombinationen berechnen wir nach den Preistafeln für Einzelwerkzeuge. Für Werk-  § 8 Pfandrecht
     zeugkombinationen, die in der Preisliste nicht enthalten sind, wird für das funktionsbedingte Abstimmen ein   Zur  Sicherung  unserer  Forderungen  steht  uns  aus  dem  Auftrag  ein  vertragliches  Pfandrecht  an  dem
     Zuschlag in Höhe unserer allgemeinen Sätze erhoben.      in  unseren  Besitz  gelangten  Auftragsgegenstand  zu.  Das  vertragliche  Pfandrecht  kann  auch  wegen
     (5) Für die Berechnung von Versand- und Verpackungskosten ist der von uns fakturierte Nettowarenwert   Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit
     ausschlaggebend.                                         diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für weitere Ansprüche aus der Geschäfts-
     Bei Inlandlieferungen:                                   verbindung steht uns ein vertragliches Pfandrecht nur dann zu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind
     Für Bestellungen unter EUR 250,00 erheben wir einen Versand- und Verpackungskostenanteil von EUR 8,00.   oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört.
     Ab einem Nettowarenwert von EUR 250,00, liefern wir versand- und verpackungskostenfrei. Die Mehrkosten
     für Eilversand trägt der Besteller, ebenso besondere Verpackungs- und Versendungsformen nach Wunsch   § 9 Sachmangel / Garantie
     des Bestellers.                                          (1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen ein Jahr und beginnt mit der
     Bei Auslandlieferungen:                                  Ablieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprüche
     Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk berechnet (trägt der Besteller).  ausgeschlossen. Die Verkürzung der Verjährung (Satz 1) bzw. der Ausschluss der Mängelansprüche (Satz
     (6) Für die Bearbeitung von Kleinstaufträgen bis EUR 100,00 Nettowarenwert behalten wir uns vor, eine   2) gilt nicht für Schäden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche
     Transaktionspauschale von EUR 20,00 zu berechnen.        Schäden, die durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
     (7) Wir sind berechtigt, dem Besteller die üblichen Kosten einer Bonitätsprüfung in Rechnung zu stellen.  worden sind.
     (8) Für Warensendungen an Dritte erheben wir eine Direktversandpauschale von EUR 15,00 je Warensen-  (2) Offensichtliche Mängel an der Sache selbst oder an der Montageanleitung, soweit vorhanden, Falsch-
     dung.                                                    lieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber
                                                              7 Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt sich später ein
     § 4 Zahlungsbedingungen                                  Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
     (1)  Soweit  nicht  anders  vereinbart,  ist  der  Rechnungsbetrag  nach  Rechnungsstellung  innerhalb  von  10   (3)  Ist  die  gelieferte  Sache  mangelhaft,  werden  wir  nach  unserer  Wahl  Mängel  am Auftragsgegenstand
     Tagen mit 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lohnarbeiten (z.B.   beseitigen oder den Auftragsgegenstand ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Mehr-
     Reparaturen,  Serviceleistungen)  sind  nach  Rechnungsstellung  sofort  ohne  Abzug  zur  Zahlung  fällig.    kosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Besteller den
     Vorgenannte  Zahlungsfristen  gelten  als  eingehalten,  wenn  wir  innerhalb  dieser  Fristen  über  den  Betrag    Auftragsgegenstand  nach  der  Lieferung  an  einen  anderen  Ort  als  den  ursprünglichen  Lieferort  verbracht
     verfügen können. Zahlungen sind frei an unsere Zahlstelle zu leisten. Der Barzahlung stehen Zahlungen auf   hat, übernehmen wir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
     eines unserer Geschäftskonten gleich, sobald wir über das Guthaben verfügen können.  (4)  Haben  wir  die  Mängelbeseitigung  und  Ersatzlieferung  wegen  unverhältnismäßiger  Kosten  verweigert,
     (2)  Die  Aufrechnung  ist  nur  mit  unbestrittenen  oder  rechtskräftig  festgestellten  Forderungen  zulässig.   oder  sollte  die  -  gegebenenfalls  mindestens  2-mal  zu  wiederholende  -  Mängelbeseitigung  oder  Ersatz-
     Ein  Zurückbehaltungsrecht  des  Bestellers  ist  ausgeschlossen,  soweit  es  nicht  auf  demselben   lieferung  endgültig  fehlschlagen  oder  für  den  Besteller  unzumutbar  sein,  kann  dieser  nach  seiner  Wahl
     Vertragsverhältnis beruht.                               Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Die
     (3) Wir sind berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.  weitergehenden Ansprüche des Bestellers richten sich nach § 10 (Haftung).
     (4) Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme.  (5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruchnahme
                                                              entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.
     § 5 Lieferung                                            (6) Garantien betreffend der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam,
     (1)  Wir  liefern  ab  unserem  Werk  oder  Auslieferungslager,  sofern  nicht  ausdrücklich  etwas  anderes    wenn wir eine schriftliche Garantieerklärung abgeben.
     vereinbart ist.
     (2)  Genannte  Liefertermine  gelten  nur  als  unverbindliche  Richtlinien,  sofern  sie  nicht  ausdrücklich  als   § 10 Haftung
     verbindlich bezeichnet sind.                             (1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
     (3) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom   (2) Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder ge-
     Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten   setzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die an dem
     Anzahlung.                                               Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen
     (4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgt   Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden.
     oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.  (3) Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere Erfüllungs-
     (5)  Unvorhergesehene  Ereignisse,  die  außerhalb  unseres  Willens  liegen  (z.B.  Betriebsstörungen,  Streik,   gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Wenn wir wesentliche Vertragspflichten ver-
     Aussperrung  bei  uns,  einem  unserer  Zulieferer  oder  bei  einem  Transportunternehmen),  verlängern  die   letzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um vertragsuntypische, nicht
     Lieferzeit angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.  vorhersehbare Schäden.
     (6)  Richtige  und  rechtzeitige  Selbstbelieferung  bleibt  vorbehalten.  Des  Weiteren  sind  wir  berechtigt,  den   (4) Haben wir einen Schaden, für welchen die Haftung nicht nach diesem Paragraphen ausgeschlossen ist,
     vereinbarten  Auftragsgegenstand  zu  ändern  oder  von  ihm  abzuweichen,  wenn  diese  Änderung  oder    nur fahrlässig verursacht, ist die Haftung auf EUR 1.500.000,00 je Schadensfall und EUR 3.000.000,00 je
     Abweichung dem Besteller zumutbar ist.                   Kalenderjahr insgesamt, für Vermögensschäden auf EUR 50.000,00 je Schadensfall und EUR 100.000,00 je
     (7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung   Kalenderjahr insgesamt, beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden (Ziffer 1).
     gesetzt  hat,  hinsichtlich  des  noch  nicht  erfüllten Teils  vom  Vertrag  zurücktreten.  Der  Besteller  kann  vom   (5) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften nicht
     gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.  eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
     (8)  Wird  die  Lieferung  auf  Wunsch  des  Bestellers  verzögert  oder  gerät  der  Besteller  in Annahmeverzug,
     so werden ihm, ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalender-   § 11 Schutzrechte / Verwahrung von Unterlagen
     monat, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf einer    (1) An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Mustern, sonstigen Unterlagen und Katalogen, behalten
     angemessenen  Frist,  anderweitig  über  den  Auftragsgegenstand  zu  verfügen  und  den  Besteller  mit    wir uns sämtliche Schutzrechte (bspw. Urheberrecht) vor. Die vorgenannten Unterlagen oder Muster dürfen
     angemessen verlängerter Lieferfrist neu zu beliefern.    ohne unsere Zustimmung, auch auszugsweise, nicht verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
     (9) Bestellungen auf Abruf sind, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, innerhalb von 3 Monaten   (2)  Stellt  uns  der  Besteller  Unterlagen  zur  Verfügung,  ist  dieser  verpflichtet,  diese  nach  Beendigung  des
     nach Auftragsbestätigung, vollständig abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rest-, bzw. Gesamt-  Auftrags zurückzunehmen. Wir bewahren diese Unterlagen nach Beendigung des Auftrags längstens 3
     lieferung auf Kosten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen. Ziffer (8) dieses   Monate auf.
     Paragraphen gilt entsprechend.
                                                              § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
     § 6 Gefahrübergang                                       Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
     (1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände unser Werk oder Lager verlassen,   Bestimmungen nicht.
     gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.
     (2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr   § 13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
     mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann,   (1) Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Deutsches Recht ist
     wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Anfuhr oder   auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
     Aufstellung übernommen haben.                            Die Anwendung  des  Übereinkommens  der  Vereinten  Nationen  vom  11.04.1980  über  Verträge  über  den
     (3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschä-  Warenkauf (CISG - “Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.
     den, Feuer, Diebstahl o.Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird diese auf   (2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
     Kosten des Bestellers abgeschlossen.                     öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist 72336 Balingen für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand.
                                                              Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch
     § 7 Eigentumsvorbehalt                                   für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am
     (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung   Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
     aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt
     ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also auch für
     Forderungen aus Wechsel, Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo aus einem    Stand: 04.04.2022
     bestehenden Kontokorrentverhältnis.                                                      www.ake.de • Copyright 2022 by AKE Knebel
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