Page 431 - Katalog_2025+
P. 431
I Sicherheitshinweise für Werkzeuge
I Bitte vor Inbetriebnahme lesen
Die Werkzeuge entsprechen der
Norm DIN-EN 847-1/2.
Werkzeuge in der Originalverpackung lagern, oder ander- Durchmesser nur so groß sein, dass ein sicheres Befesti-
weitig gegen Beschädigung schützen. Werkzeuge trocken gen des Werkzeugs noch gewährleistet ist.
und nicht im Bereich aggressiver Medien lagern. Beim Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Umgang besteht durch die sehr scharfen Schneiden Ver- Maßnahmen zur Vermeidung von Rückschlag müssen
letzungsgefahr. getroffen werden, und die entsprechenden Einrichtungen
Werkzeuge nur bestimmungsgemäß einsetzen. müssen verwendet werden. Zu bearbeitender Werkstoff
Die Arbeitsweise im Gleichlauf ist nur bei mechanischem darf keine Fremdkörper enthalten.
Vorschub zugelassen. Werkzeug rechtzeitig nachschärfen. Anzeichen für stump-
Die Drehrichtung ist zu beachten. Die maximale zulässi- fe Werkzeuge sind: zu große Verschleißmarke an den
ge Betriebsdrehzahl darf nicht überschritten werden. Die Schneiden, Ausbrüche an den Schneiden, unzureichende
Vorschriften des Maschinenherstellers sind zu beachten. Schnittgüte und zu hohe Stromaufnahme der Maschine.
Gegebenenfalls Rücksprache mit AKE Knebel GmbH & Sägeblätter, deren Zähne dünner und/oder kürzer als 1
Co. KG und/oder dem Maschinenhersteller. mm sind, dürfen nicht mehr verwendet werden. Werkzeu-
Werkzeuge vor dem Einbau sorgfältig auf Mängel ge dürfen nur von Sachkundigen nachgeschärft und mit
oder Beschädigungen überprüfen. Bei sichtbaren oder Originalteilen instandgesetzt werden. Sachkundige sind
anderweitig erkennbaren Mängeln oder Beschädi- Personen mit entsprechender Fachausbildung und Erfah-
gungen die Werkzeuge nicht einsetzen, beziehungs- rung, die die Anforderungen an die Konstruktion und Ge-
weise Bearbeitung sofort abbrechen und das Werk- staltung der Werkzeuge kennen und sich auf die erreich-
zeug eindeutig kennzeichnen, so dass dieses nicht baren Sicherheitsbestimmungen verstehen.
wieder zum Einsatz kommt, bevor es durch einen Das Instandsetzen der Werkzeuge ist nur entsprechend
Sachkundigen zur Wiederverwendung freigegeben wird. den Angaben des Herstellers erlaubt. Folgendes ist dabei
Durch Risse oder Ähnliches beschädigte Werkzeuge dür- zu beachten: Die Konstruktion des Werkzeugs darf nicht
fen nicht geschweißt oder anderweitig repariert werden. verändert werden. Die Sicherheitsbestimmungen müssen
Einbau des Werkzeugs und Bedienung der Maschine nur eingehalten werden. Die Toleranzen für einwandfreies
durch sicherheitstechnisch unterwiesenes Fachpersonal Spannen müssen eingehalten werden.
vornehmen. Betriebsanleitung des Werkzeugs und der
Maschine beachten. Maschine gegen unbeabsichtigtes
Einschalten sichern.
Werkzeugbefestigung nur mit den vom Maschinenher-
steller vorgesehenen, Spannmitteln und mit dem vom
Hersteller angegebenen Anzugsdrehmoment vornehmen.
Verlängern der Schlüssel und Verwendung von Schlag-
werkzeugen zum Festziehen ist nicht zulässig.
Für die Zuordnung des Spannflanschdurchmessers zum
Sägeblattdurchmesser gelten die europäischen Normen,
z.B. DIN-EN 1870-1, Kapitel 3.2.3.
Schutzhandschuhe tragen, auf eng anliegende Kleidung
achten, eventuell Gehörschutz tragen. Nach dem Einbau
des Werkzeugs alle Schutzvorrichtungen der Maschine
wieder ordnungsgemäß anbringen und vorhandenen
Spaltkeil richtig positionieren.
Probelauf durch einen Sachkundigen durchführen.
Nicht in den Bereich des drehenden Werkzeugs fassen.
Kein Aufenthalt unbeteiligter Personen im Gefahrenbe-
reich. Keine Einstellarbeiten bei drehendem Werkzeug
vornehmen. Auf Unwucht achten. Werkzeugschneiden
dürfen nicht mit anderen Schneiden, Befestigungsele-
menten oder anderen Maschinenteilen in Berührung
kommen. Bohrungsreduzierringe müssen fest mit dem
Werkzeug verbunden sein und dürfen seitlich nicht über
den Grundkörper überstehen. Reduzierringe dürfen im
427

