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allgemeIne gesChäftsbedIngUngen

                   aKe Knebel gmbh & co. Kg

          Geschäfts- und Lieferbedingungen AKE GmbH & Co. KG
          § 1 Geltungsbereich
          Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht   Forderungen aus der Weiterveräußerung von Auftragsgegenständen einschließlich der entsprechenden
          darauf  Bezug  genommen  wird  -  für  alle  unsere Angebote,  Lieferungen  und  Dienstleistungen,  und  insbe-  Forderungen aus Wechsel oder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass ein Auf-
          sondere  auch  für  zukünftige  Geschäfte. Abweichende  Vereinbarungen  bedürfen  zur  Wirksamkeit  unserer   tragsgegenstand zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft
          schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen   wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mitveräußerten
          im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.         Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungser-
                                                                  klärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.
          § 2 Angebote und Vertragsabschluss                      (3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir
          (1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich für   hiermit einverstanden sind. Auf unser Verlangen teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger
          den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeich-  Anzeige an uns mit.
          nungen oder sonstige Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich   (4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nicht
          bestätigt wird. Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogramm befindlichen   gehörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache
          Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung.       in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sa-
          (2) Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen,   che verwahrt der Besteller unentgeltlich für uns.
          Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.  (5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als
          (3) Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, in Millimeter angegeben. Toleranzen nach DIN   20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer
          bzw. nach AKE-Werknormen                                Wahl verpflichtet.
                                                                  (6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt
          § 3 Preise                                              vom Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe
          (1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Zu den   verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benut-
          Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.  zung gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur
          (2) Für die Berechnung der Nettopreise sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichte   Abgeltung einer eingetretenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die
          maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Die Stückpreise gelten für angegebene   Nutzungsdauer entspricht. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht
          Normalausführungen. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen behalten wir uns jeweils eine Neube-  entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
          rechnung der Preise vor.
          (3) Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner   § 8 Pfandrecht
          verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn   Zur Sicherung unserer Forderungen steht uns aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in
          sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen zwei Wochen nach   unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu.
          Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.     Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder
          (4) Werkzeugsätze aus Kombinationen berechnen wir nach den Preistafeln für Einzelwerkzeuge. Für Werk-  sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusam-
          zeugkombinationen, die in der Preisliste nicht enthalten sind, wird für das funktionsbedingte Abstimmen ein   menhang  stehen.  Für  weitere Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  steht  uns  ein  vertragliches
          Zuschlag in Höhe unserer allgemeinen Sätze erhoben.     Pfandrecht nur dann zu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt
          (5) Für die Berechnung von Versand- und Verpackungskosten ist der von uns fakturierte Nettowarenwert   und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört.
          ausschlaggebend.
          Bei Inlandlieferungen:                                  § 9 Sachmangel / Garantie
          Für Bestellungen unter EUR 250,00 erheben wir einen Versand- und Verpackungskostenanteil von EUR 6,50.   (1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen ein Jahr und beginnt mit
          Ab einem Nettowarenwert von EUR 250,00, liefern wir versand- und verpackungskostenfrei. Die Mehrkosten   der Ablieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelan-
          für Eilversand trägt der Besteller, ebenso besondere Verpackungs- und Versendungsformen nach Wunsch   sprüche ausgeschlossen.
          des Bestellers.                                         Die Verkürzung der Verjährung (Satz 1) bzw. der Ausschluss der Mängelansprüche (Satz 2) gilt nicht für
          Bei Auslandlieferungen:                                 Schäden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche Schäden,
          Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk berechnet (trägt der Besteller).  die durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden
          (6) Wir sind berechtigt, dem Besteller die üblichen Kosten einer Bonitätsprüfung in Rechnung zu stellen.  sind.
                                                                  (2)  Offensichtliche  Mängel  an  der  Sache  selbst  oder  an  der  Montageanleitung,  soweit  vorhanden,
          § 4 Zahlungsbedingungen                                 Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spä-
          (1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen   testens aber 7 Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt
          mit 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lohnarbeiten (z.B. Repara-  sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
          turen, Serviceleistungen) sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vorgenannte   (3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Mängel am Auftragsgegenstand
          Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb dieser Fristen über den Betrag verfügen können.   beseitigen oder den Auftragsgegenstand ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die
          Zahlungen sind frei an unsere Zahlstelle zu leisten. Der Barzahlung stehen Zahlungen auf eines unserer   Mehrkosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Bestel-
          Geschäftskonten gleich, sobald wir über das Guthaben verfügen können.  ler den Auftragsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort
          (2) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.  verbracht hat, übernehmen wir nicht, es sei den, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen
          Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben  Gebrauch.
          Vertragsverhältnis beruht.                              (4) Haben wir die Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verwei-
          (3) Wir sind berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.  gert, oder sollte die - gegebenenfalls mindestens 2-mal zu wiederholende - Mängelbeseitigung oder
          (4) Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme.  Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen oder für den Besteller unzumutbar sein, kann dieser nach seiner
                                                                  Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheb-
          § 5 Lieferung                                           lich ist. Die weitergehenden Ansprüche des Bestellers richten sich nach § 10 (Haftung).
          (1) Wir liefern ab unserem Werk oder Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart   (5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruch-
          ist.                                                    nahme entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.
          (2) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich als ver-  (6) Garantien betreffend der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur
          bindlich bezeichnet sind.                               wirksam, wenn wir eine schriftliche Garantieerklärung abgeben.
          (3) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom
          Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten   § 10 Haftung
          Anzahlung.                                              (1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
          (4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgt   (2) Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder
          oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.  gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die
          (5) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aus-  an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für Folgeschäden,
          sperrung bei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern die Lieferzeit   entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden.
          angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.  (3) Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere Er-
          (6) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Des Weiteren sind wir berechtigt, den ver-  füllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Wenn wir wesentliche Vertrags-
          einbarten Auftragsgegenstand zu ändern oder von ihm abzuweichen, wenn diese Änderung oder Abweichung   pflichten verletzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um vertrags-
          dem Besteller zumutbar ist.                             untypische, nicht vorhersehbare Schäden.
          (7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung   (4) Haben wir einen Schaden, für welchen die Haftung nicht nach diesem Paragraphen ausgeschlos-
          gesetzt  hat,  hinsichtlich  des  noch  nicht  erfüllten Teils  vom  Vertrag  zurücktreten.  Der  Besteller  kann  vom   sen  ist,  nur  fahrlässig  verursacht,  ist  die  Haftung  auf  EUR  1.500.000,00  je  Schadensfall  und  EUR
          gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.  3.000.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, für Vermögensschäden auf EUR 50.000,00 je Schadensfall
          (8) Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug, so   und EUR 100.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für
          werden ihm, ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalendermonat,   Personenschäden (Ziffer 1).
          die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf einer ange-  (5) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften
          messenen Frist, anderweitig über den Auftragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen   nicht eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
          verlängerter Lieferfrist neu zu beliefern.
          (9) Bestellungen auf Abruf sind, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, innerhalb von 3 Monaten   § 11 Schutzrechte / Verwahrung von Unterlagen
          nach Auftragsbestätigung, vollständig abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rest-, bzw. Gesamt-  (1) An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Mustern, sonstigen Unterlagen und Katalogen,
          lieferung auf Kosten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen. Ziffer (8) dieses   behalten wir uns sämtliche Schutzrechte (bspw. Urheberrecht) vor. Die vorgenannten Unterlagen oder
          Paragraphen gilt entsprechend.                           Muster dürfen ohne unsere Zustimmung, auch auszugsweise, nicht verbreitet, vervielfältigt oder ver-
                                                                  öffentlicht werden.
          § 6 Gefahrübergang                                      (2) Stellt uns der Besteller Unterlagen zur Verfügung, ist dieser verpflichtet, diese nach Beendigung des
          (1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände unser Werk oder Lager verlassen,   Auftrags zurückzunehmen. Wir bewahren diese Unterlagen nach Beendigung des Auftrags längstens
          gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.  3 Monate auf.
          (2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr
          mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann,   § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
          wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Anfuhr oder   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der
          Aufstellung übernommen haben.                           übrigen Bestimmungen nicht.
          (3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschä-
          den, Feuer, Diebstahl o.Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird diese auf   § 13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
          Kosten des Bestellers abgeschlossen.                    (1) Auf  alle  mit  uns  bestehenden  Rechtsbeziehungen  ist  deutsches  Recht  anzuwenden.  Deutsches
                                                                  Recht ist auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
          § 7 Eigentumsvorbehalt                                  Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den
          (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung   Warenkauf (CISG - “Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.
          aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt   (2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
          ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also auch für   oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist 72336 Balingen für beide Teile Erfüllungsort und Ge-
          Forderungen aus Wechsel, Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo aus einem   richtsstand. Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung,
          bestehenden Kontokorrentverhältnis.                     insbesondere auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Wir sind nach unserer Wahl auch
          (2)  Der  Besteller  darf  einen  unter  Eigentumsvorbehalt  stehenden Auftragsgegenstand  weder  verpfänden   berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
          noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte
          Hand,  hat  er  uns  unverzüglich  zu  benachrichtigen.  Er  darf  unter  Eigentumsvorbehalt  stehende Auftrags-  Stand: 28.04.2011
          gegenstände  nur  im  ordnungsgemäßen  Geschäftsbetrieb  weiterveräußern,  sofern  die  Forderung  aus  der    www.ake.de • Copyright by AKE Knebel
          Weiterveräußerung auf uns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine
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