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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich (2) Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte
nicht darauf Bezug genommen wird - für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, und Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftrags-
insbesondere auch für zukünftige Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der
unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, Weiterveräußerung auf uns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt
wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Auftragsgegenständen einschließlich der entspre-
chenden Forderungen aus Wechsel oder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss ein Auftragsgegenstand zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis
(1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mitveräußer-
für den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Maße, Gewichte, Abbildungen und ten Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungser-
Zeichnungen oder sonstige Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich klärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.
schriftlich bestätigt wird. Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogramm (3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir hier-
befindlichen Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung. mit einverstanden sind. Auf unser Verlangen teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger
(2) Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzun- Anzeige an uns mit.
gen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen (4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nicht
Bestätigung. gehörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache
(3) Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, in Millimeter angegeben. Toleranzen nach DIN in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sache
bzw. nach AKE-Werknormen verwahrt der Besteller unentgeltlich für uns.
(5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als
§ 3 Preise 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Zu den verpflichtet.
Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. (6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt
(2) Für die Berechnung der Nettopreise sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichte vom Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe
maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Die Stückpreise gelten für angege- verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benutzung
bene Normalausführungen. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen behalten wir uns jeweils eine gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgel-
Neuberechnung der Preise vor. tung einer eingetretenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die Nutzungs-
(3) Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertrags- dauer entspricht. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden
partner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung ist oder unser Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
dann, wenn sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen
zwei Wochen nach Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt. § 8 Pfandrecht
(4) Werkzeugsätze aus Kombinationen berechnen wir nach den Preistafeln für Einzelwerkzeuge. Für Zur Sicherung unserer Forderungen steht uns aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in
Werkzeugkombinationen, die in der Preisliste nicht enthalten sind, wird für das funktionsbedingte Abstim- unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forde-
men ein Zuschlag in Höhe unserer allgemeinen Sätze erhoben. rungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit
(5) Für die Berechnung von Versand- und Verpackungskosten ist der von uns fakturierte Nettowarenwert diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für weitere Ansprüche aus der Geschäfts-
ausschlaggebend. verbindung steht uns ein vertragliches Pfandrecht nur dann zu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind
Bei Inlandlieferungen: oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört.
Für Bestellungen unter EUR 250,00 erheben wir einen Versand- und Verpackungskostenanteil von EUR
6,50. Ab einem Nettowarenwert von EUR 250,00, liefern wir versand- und verpackungskostenfrei. Die § 9 Sachmangel / Garantie
Mehrkosten für Eilversand trägt der Besteller, ebenso besondere Verpackungs- und Versendungsformen (1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen ein Jahr und beginnt mit der
nach Wunsch des Bestellers. Ablieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprü-
Bei Auslandlieferungen: che ausgeschlossen. Die Verkürzung der Verjährung (Satz 1) bzw. der Ausschluss der Mängelansprüche
Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk berechnet (trägt der Besteller). (Satz 2) gilt nicht für Schäden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(6) Für die Bearbeitung von Kleinstaufträgen bis EUR 100,00 Rechnungswert behalten wir uns vor, eine oder solche Schäden, die durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
Transaktionspauschale von EUR 20,00 zu berechnen. verursacht worden sind.
(7) Wir sind berechtigt, dem Besteller die üblichen Kosten einer Bonitätsprüfung in Rechnung zu stellen. (2) Offensichtliche Mängel an der Sache selbst oder an der Montageanleitung, soweit vorhanden,
(8) Für Warensendungen an Dritte erheben wir eine Direktversandpauschale von EUR 15,00 je Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätes-
Warensendung. tens aber 7 Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt
sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
§ 4 Zahlungsbedingungen (3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Mängel am Auftragsgegenstand
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 beseitigen oder den Auftragsgegenstand ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die
Tagen mit 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lohnarbeiten (z.B. Mehrkosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Besteller
Reparaturen, Serviceleistungen) sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. den Auftragsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort ver-
Vorgenannte Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb dieser Fristen über den Betrag bracht hat, übernehmen wir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen
verfügen können. Zahlungen sind frei an unsere Zahlstelle zu leisten. Der Barzahlung stehen Zahlungen Gebrauch.
auf eines unserer Geschäftskonten gleich, sobald wir über das Guthaben verfügen können. (4) Haben wir die Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert,
(2) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. oder sollte die - gegebenenfalls mindestens 2-mal zu wiederholende - Mängelbeseitigung oder Ersatz-
Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertrags- lieferung endgültig fehlschlagen oder für den Besteller unzumutbar sein, kann dieser nach seiner Wahl
verhältnis beruht. Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Die
(3) Wir sind berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. weitergehenden Ansprüche des Bestellers richten sich nach § 10 (Haftung).
(4) Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme. (5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruch-
nahme entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.
§ 5 Lieferung (6) Garantien betreffend der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur
(1) Wir liefern ab unserem Werk oder Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes wirksam, wenn wir eine schriftliche Garantieerklärung abgeben.
vereinbart ist.
(2) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich als § 10 Haftung
verbindlich bezeichnet sind. (1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung (2) Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder
der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die
vereinbarten Anzahlung. an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für Folgeschäden,
(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden.
erfolgt oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist. (3) Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere
(5) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Wenn wir wesentliche Vertrags-
Aussperrung bei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern pflichten verletzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um vertrags-
die Lieferzeit angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung. untypische, nicht vorhersehbare Schäden.
(6) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Des Weiteren sind wir berechtigt, den (4) Haben wir einen Schaden, für welchen die Haftung nicht nach diesem Paragraphen ausgeschlos-
vereinbarten Auftragsgegenstand zu ändern oder von ihm abzuweichen, wenn diese Änderung oder sen ist, nur fahrlässig verursacht, ist die Haftung auf EUR 1.500.000,00 je Schadensfall und EUR
Abweichung dem Besteller zumutbar ist. 3.000.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, für Vermögensschäden auf EUR 50.000,00 je Schadensfall
(7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung und EUR 100.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für
gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann vom Personenschäden (Ziffer 1).
gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. (5) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften nicht
(8) Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug, eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
so werden ihm, ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalender-
monat, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf § 11 Schutzrechte / Verwahrung von Unterlagen
einer angemessenen Frist, anderweitig über den Auftragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit (1) An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Mustern, sonstigen Unterlagen und Katalogen,
angemessen verlängerter Lieferfrist neu zu beliefern. behalten wir uns sämtliche Schutzrechte (bspw. Urheberrecht) vor. Die vorgenannten Unterlagen
(9) Bestellungen auf Abruf sind, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, innerhalb von 3 Monaten oder Muster dürfen ohne unsere Zustimmung, auch auszugsweise, nicht verbreitet, vervielfältigt oder
nach Auftragsbestätigung, vollständig abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rest-, bzw. Ge- veröffentlicht werden.
samtlieferung auf Kosten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen. Ziffer (2) Stellt uns der Besteller Unterlagen zur Verfügung, ist dieser verpflichtet, diese nach Beendigung des
(8) dieses Paragraphen gilt entsprechend. Auftrags zurückzunehmen. Wir bewahren diese Unterlagen nach Beendigung des Auftrags längstens 3
Monate auf.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände unser Werk oder Lager § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
verlassen, gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der
(2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr übrigen Bestimmungen nicht.
mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Anfuhr oder § 13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Aufstellung übernommen haben. (1) Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Deutsches Recht
(3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transport- ist auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
schäden, Feuer, Diebstahl o.Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den
diese auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Warenkauf (CISG - “Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
§ 7 Eigentumsvorbehalt oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist 72336 Balingen für beide Teile Erfüllungsort und Ge-
(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung richtsstand. Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung,
aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies insbesondere auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Wir sind nach unserer Wahl auch
gilt ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
auch für Forderungen aus Wechsel, Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo
aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis.
Stand: 09.02.2016
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