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Allgemeine Geschäftsbedingungen
       AKE Knebel GmbH & Co.KG


       § 1 Geltungsbereich                                 (2) Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden
       Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall   noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte
       nicht darauf Bezug genommen wird - für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, und   Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftrags-
       insbesondere  auch  für  zukünftige  Geschäfte. Abweichende  Vereinbarungen  bedürfen  zur  Wirksamkeit    gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der
       unserer  schriftlichen  Bestätigung. Abweichende  Bedingungen  des  Bestellers  gelten  auch  dann  nicht,   Weiterveräußerung auf uns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt
       wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.  seine  Forderungen  aus  der  Weiterveräußerung  von Auftragsgegenständen  einschließlich  der  entspre-
                                                           chenden Forderungen aus Wechsel oder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass
       § 2 Angebote und Vertragsabschluss                  ein Auftragsgegenstand zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis
       (1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich   verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mitveräußer-
       für den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Maße, Gewichte, Abbildungen und   ten Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungser-
       Zeichnungen  oder  sonstige Angaben  sind  für  die Ausführung  nur  verbindlich,  wenn  dies  ausdrücklich   klärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.
       schriftlich bestätigt wird. Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogramm   (3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir hier-
       befindlichen Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung.  mit  einverstanden  sind. Auf  unser  Verlangen  teilt  er  seinen  Kunden  die Abtretung  unter  gleichzeitiger
       (2) Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzun-  Anzeige an uns mit.
       gen, Abänderungen  oder  sonstige  Nebenabreden  bedürfen  zu  ihrer  Wirksamkeit  unserer  schriftlichen   (4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nicht
       Bestätigung.                                        gehörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache
       (3) Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, in Millimeter angegeben. Toleranzen nach DIN   in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sache
       bzw. nach AKE-Werknormen                            verwahrt der Besteller unentgeltlich für uns.
                                                           (5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als
       § 3 Preise                                          20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
       (1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Zu den   verpflichtet.
       Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.  (6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt
       (2) Für die Berechnung der Nettopreise sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichte   vom  Vertrag  zur  Rücknahme  des Auftragsgegenstandes  berechtigt  und  der  Besteller  zur  Herausgabe
       maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Die Stückpreise gelten für angege-  verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benutzung
       bene Normalausführungen. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen behalten wir uns jeweils eine   gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgel-
       Neuberechnung der Preise vor.                       tung einer eingetretenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die Nutzungs-
       (3) Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertrags-  dauer entspricht. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden
       partner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung   ist oder unser Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
       dann, wenn sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen
       zwei Wochen nach Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.  § 8 Pfandrecht
       (4)  Werkzeugsätze  aus  Kombinationen  berechnen  wir  nach  den  Preistafeln  für  Einzelwerkzeuge.  Für   Zur Sicherung unserer Forderungen steht uns aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in
       Werkzeugkombinationen, die in der Preisliste nicht enthalten sind, wird für das funktionsbedingte Abstim-  unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forde-
       men ein Zuschlag in Höhe unserer allgemeinen Sätze erhoben.  rungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit
       (5) Für die Berechnung von Versand- und Verpackungskosten ist der von uns fakturierte Nettowarenwert   diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für weitere Ansprüche aus der Geschäfts-
       ausschlaggebend.                                    verbindung steht uns ein vertragliches Pfandrecht nur dann zu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind
       Bei Inlandlieferungen:                              oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört.
       Für Bestellungen unter EUR 250,00 erheben wir einen Versand- und Verpackungskostenanteil von EUR
       6,50. Ab einem Nettowarenwert von EUR 250,00, liefern wir versand- und verpackungskostenfrei. Die   § 9 Sachmangel / Garantie
       Mehrkosten für Eilversand trägt der Besteller, ebenso besondere Verpackungs- und Versendungsformen   (1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen ein Jahr und beginnt mit der
       nach Wunsch des Bestellers.                         Ablieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprü-
       Bei Auslandlieferungen:                             che ausgeschlossen. Die Verkürzung der Verjährung (Satz 1) bzw. der Ausschluss der Mängelansprüche
       Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk berechnet (trägt der Besteller).  (Satz 2) gilt nicht für Schäden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
       (6) Für die Bearbeitung von Kleinstaufträgen bis EUR 100,00 Rechnungswert behalten wir uns vor, eine   oder solche Schäden, die durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
       Transaktionspauschale von EUR 20,00 zu berechnen.   verursacht worden sind.
       (7) Wir sind berechtigt, dem Besteller die üblichen Kosten einer Bonitätsprüfung in Rechnung zu stellen.  (2)  Offensichtliche  Mängel  an  der  Sache  selbst  oder  an  der  Montageanleitung,  soweit  vorhanden,
       (8)  Für  Warensendungen  an  Dritte  erheben  wir  eine  Direktversandpauschale  von  EUR  15,00  je    Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätes-
       Warensendung.                                       tens aber 7 Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt
                                                           sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
       § 4 Zahlungsbedingungen                             (3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Mängel am Auftragsgegenstand
       (1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 10  beseitigen  oder  den Auftragsgegenstand  ersetzen.  Ersetzte  Teile  gehen  in  unser  Eigentum  über.  Die
       Tagen mit 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lohnarbeiten (z.B.   Mehrkosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Besteller
       Reparaturen,  Serviceleistungen)  sind  nach  Rechnungsstellung  sofort  ohne  Abzug  zur  Zahlung  fällig.    den Auftragsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort ver-
       Vorgenannte Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb dieser Fristen über den Betrag   bracht hat, übernehmen wir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen
       verfügen können. Zahlungen sind frei an unsere Zahlstelle zu leisten. Der Barzahlung stehen Zahlungen   Gebrauch.
       auf eines unserer Geschäftskonten gleich, sobald wir über das Guthaben verfügen können.  (4) Haben wir die Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert,
       (2)  Die Aufrechnung  ist  nur  mit  unbestrittenen  oder  rechtskräftig  festgestellten  Forderungen  zulässig.    oder sollte die - gegebenenfalls mindestens 2-mal zu wiederholende - Mängelbeseitigung oder Ersatz-
       Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertrags-  lieferung endgültig fehlschlagen oder für den Besteller unzumutbar sein, kann dieser nach seiner Wahl
       verhältnis beruht.                                  Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Die
       (3) Wir sind berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.  weitergehenden Ansprüche des Bestellers richten sich nach § 10 (Haftung).
       (4) Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme.  (5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruch-
                                                           nahme entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.
       § 5 Lieferung                                       (6)  Garantien  betreffend  der  Beschaffenheit  und/oder  Haltbarkeit  des  Auftragsgegenstands  sind  nur
       (1)  Wir  liefern  ab  unserem  Werk  oder  Auslieferungslager,  sofern  nicht  ausdrücklich  etwas  anderes    wirksam, wenn wir eine schriftliche Garantieerklärung abgeben.
       vereinbart ist.
       (2) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich als  § 10 Haftung
       verbindlich bezeichnet sind.                        (1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
       (3)  Die  Lieferfrist  beginnt  mit  der  Absendung  der  Auftragsbestätigung,  jedoch  nicht  vor  Beibringung   (2)  Sonstige  Schadensersatzansprüche  des  Bestellers,  die  auf  Verletzung  unserer  vertraglichen  oder
       der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer    gesetzlichen  Pflichten  beruhen,  sind  ausgeschlossen.  Insbesondere  haften  wir  nicht  für  Schäden,  die
       vereinbarten Anzahlung.                             an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für Folgeschäden,
       (4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes   entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden.
       erfolgt oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.  (3)  Vorgenannter  Haftungsausschluss  gilt  nicht,  wenn  der  Schaden  durch  uns  oder  durch  unsere
       (5) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik,   Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Wenn wir wesentliche Vertrags-
       Aussperrung  bei  uns,  einem  unserer  Zulieferer  oder  bei  einem  Transportunternehmen),  verlängern    pflichten verletzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um vertrags-
       die Lieferzeit angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.  untypische, nicht vorhersehbare Schäden.
       (6) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Des Weiteren sind wir berechtigt, den   (4) Haben wir einen Schaden, für welchen die Haftung nicht nach diesem Paragraphen ausgeschlos-
       vereinbarten Auftragsgegenstand  zu  ändern  oder  von  ihm  abzuweichen,  wenn  diese  Änderung  oder    sen  ist,  nur  fahrlässig  verursacht,  ist  die  Haftung  auf  EUR  1.500.000,00  je  Schadensfall  und  EUR
       Abweichung dem Besteller zumutbar ist.              3.000.000,00  je  Kalenderjahr  insgesamt,  für  Vermögensschäden  auf  EUR  50.000,00  je  Schadensfall
       (7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung   und  EUR  100.000,00  je  Kalenderjahr  insgesamt,  beschränkt.  Diese  Haftungsbegrenzung  gilt  nicht  für
       gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann vom   Personenschäden (Ziffer 1).
       gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.  (5) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften nicht
       (8) Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug,   eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
       so werden ihm, ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalender-
       monat, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf   § 11 Schutzrechte / Verwahrung von Unterlagen
       einer angemessenen Frist, anderweitig über den Auftragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit   (1)  An  unseren  Zeichnungen,  Abbildungen,  Skizzen,  Mustern,  sonstigen  Unterlagen  und  Katalogen,
       angemessen verlängerter Lieferfrist neu zu beliefern.  behalten  wir  uns  sämtliche  Schutzrechte  (bspw.  Urheberrecht)  vor.  Die  vorgenannten  Unterlagen
       (9) Bestellungen auf Abruf sind, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, innerhalb von 3 Monaten   oder  Muster  dürfen  ohne  unsere  Zustimmung,  auch  auszugsweise,  nicht  verbreitet,  vervielfältigt  oder
       nach Auftragsbestätigung, vollständig abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rest-, bzw. Ge-  veröffentlicht werden.
       samtlieferung auf Kosten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen. Ziffer   (2) Stellt uns der Besteller Unterlagen zur Verfügung, ist dieser verpflichtet, diese nach Beendigung des
       (8) dieses Paragraphen gilt entsprechend.           Auftrags zurückzunehmen. Wir bewahren diese Unterlagen nach Beendigung des Auftrags längstens 3
                                                           Monate auf.
       § 6 Gefahrübergang
       (1)  Die  Gefahr  geht  auf  den  Besteller  über,  wenn  die  Auftragsgegenstände  unser  Werk  oder  Lager    § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
       verlassen, gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.  Die  Unwirksamkeit  einzelner  Bestimmungen  dieser  Geschäftsbedingungen  berührt  die  Gültigkeit  der
       (2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr   übrigen Bestimmungen nicht.
       mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann,
       wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Anfuhr oder   § 13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
       Aufstellung übernommen haben.                       (1) Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Deutsches Recht
       (3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transport-  ist auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
       schäden, Feuer, Diebstahl o.Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird   Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den
       diese auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.      Warenkauf (CISG - “Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.
                                                           (2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
       § 7 Eigentumsvorbehalt                              oder  öffentlich-rechtlichen  Sondervermögens  ist  72336  Balingen  für  beide Teile  Erfüllungsort  und  Ge-
       (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung   richtsstand. Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung,
       aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies   insbesondere  auch  für  Klagen  im  Wechsel-  und  Urkundenprozess.  Wir  sind  nach  unserer  Wahl  auch
       gilt ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also   berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
       auch für Forderungen aus Wechsel, Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo
       aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis.
                                                           Stand: 09.02.2016
                                                           www.ake.de • Copyright 2016 by AKE Knebel
                                                                                                              27
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